DIRK-Stellungnahme zur vorgeschlagenen Anhebung der DAX-Kappungsgrenze von 10% auf 15% und zur Einführung einer Intra-Quarter-Kappungs- und Group-Entity-Kappungs-Funktionalität
7. November 2023
Wie in der Mitgliedermail vom 18. Oktober 2023 angekündigt, beteiligt sich der DIRK – Deutscher Investor Relations Verband an der von der Deutsche Börse-Tochter Stoxx Ltd. durchgeführten Marktkonsultation bzgl. der Anhebung der DAX-Kappungsgrenze von 10% auf 15% und zur Einführung einer Intra-Quarter-Kappungs- und Group-Entity-Kappungs-Funktionalität.
Herzlichen Dank für die zahlreichen Rückmeldungen. Im Ergebnis haben wir festgestellt, dass rund 60% der antwortenden Unternehmen eine Erhöhung der Kappungsgrenze bevorzugen würden, während rund 40% eine solche Anhebung nicht befürworten würden. Aufgrund der Heterogenität der unterschiedlichen Auffassungen unserer Mitgliedsunternehmen plädieren wir in unserer heute an die Stoxx Ltd. übermittelten Stellungnahme weder für noch gegen eine Anhebung der Kappungsgrenze im DAX. Die vollständige Stellungnahme ist hier abrufbar.
Auch an dieser Stelle weisen wir nochmals darauf hin, dass es jedem Marktteilnehmer offen steht, sich mit einer eigenen Meinung / Stellungnahme bis zum 8. November 2023 (deutsch oder englisch) direkt an Stoxx zu wenden: consultation@stoxx.com.
Die wesentlichen Argumente für eine Anhebung der Kappungsgrenze sind:
- Harmonisierung europäischer Standards
In anderen großen europäischen Märkten gelten aktuell höhere Kappungsgrenzen als in Deutschland. So liegt die Kappungsgrenze beim CAC40 (Frankreich) und beim MIB (Italien) bei 15%, beim SMI (Schweiz) bei mind. 18% und beim IBEX 35 (Spanien) bei 20%. Beim FTSE 100 (Vereinigtes Königreich) gilt gar keine Kappungsgrenze. - Verhinderung des Abwanderns von Index-„Schwergewichten“
Index-Investoren, die den DAX abbilden, müssen Aktien großer Werte verkaufen, wenn diese sich besser entwickeln als der DAX und daher die Kappungsgrenze überschreiten. DAX-„Schwergewichte“ könnten eine Beibehaltung der Kappungsgrenze von 10% zum Anlass nehmen, die Notierung an anderen Börsenplätzen zu suchen, was sich wiederrum nachteilig auf die Funktion des DAX als Abbild der deutschen Wirtschaft sowie die Bedeutung des Finanzplatzes Deutschland auswirken würde. - Kontinuität der Indexberechnung
In den vergangenen 10 Jahren kam es im DAX insgesamt 38 Mal zu einer Anwendung der Kappungsgrenze. Eine Anhebung der Kappungsgrenze würde sich positiv auf die Kontinuität der Index-Berechnung auswirken. - Überschaubare Untergewichtung kleinerer Emittenten
Durch die Anhebung der Anzahl der im DAX vertretenen Unternehmen auf 40 vor zwei Jahren fällt die Untergewichtung von kleineren Werten deutlich geringer aus als bei 30 Unternehmen.
Die wesentlichen Argumente gegen eine Anhebung der Kappungsgrenze sind:
- Sinkende Relevanz kleinerer Werte
Die ohnehin überschaubare Relevanz kleinerer DAX-Werte auf den Gesamtindex würde sich noch weiter verringern. Die Breite der Unternehmenslandschaft würde bei einer Anhebung der Kappungsgrenze noch weniger stark abgebildet werden. Ein Index, der sehr stark von sehr wenigen großen Werten dominiert wird und damit keine diversifizierte Unternehmenslandschaft abbildet, ist weniger attraktiv für Anleger. Die Risikostreuung ist geringer. - Sinkende Attraktivität als Performance-Benchmark
Der DAX würde in seiner Position als Barometer der deutschen Wirtschaft geschwächt und würde seine Attraktivität als Performance-Benchmark für diejenigen Unternehmen verlieren, die aufgrund einer höheren Kappungsgrenze weniger Einfluss auf die DAX-Entwicklung hätten (was auf das Gros der im DAX notierten Unternehmen zutrifft). - Vertretbare Anwendung auch bei niedrigerer Kappungsgrenze
Aktuell gibt es lediglich ein Unternehmen, dass regelmäßig an die Kappungsgrenze stößt. Dieses Unternehmen zeigt keinerlei Abwanderungstendenzen. Eine Anhebung der Kappungsgrenze hätte demnach nicht die angestrebten Auswirkungen.