EU-Kommission veröffentlicht Omnibus-Vorschlag zur Nachhaltigkeitsregulierung
27. Februar 2025
Die EU-Kommission hat am 26. Februar 2025 ihren Omnibus-Vorschlag zur Vereinfachung und Straffung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) und der EU-Taxonomie-Verordnung veröffentlicht. Die Pressemitteilung der EU-Kommission finden Sie hier.
Die wichtigsten Inhalte im Überblick:
CSRD
- Unternehmen, die bereits berichtspflichtig sind, müssen weiterhin ohne Verschiebung nach CSRD berichten.
- Unternehmen mit weniger als 1.000 Mitarbeitenden sollen von der CSRD-Pflicht ausgenommen werden, während größere Unternehmen (über 1.000 Mitarbeitende) einen zweijährigen Aufschub für den ersten Bericht erhalten (erst ab 2028 über 2027).
- Die Anzahl der ESRS-Datenpunkte soll deutlich reduziert werden, insbesondere im qualitativen Bereich.
CSDDD
- Aktive Sorgfaltspflichten nur für direkte Geschäftspartner (Tier-1), Eingreifen in tiefere Lieferketten (Tier-n) nur bei bekanntem Fehlverhalten.
- Unternehmen müssen ihre Sorgfaltspflichten nur noch alle 5 Jahre statt jährlich bewerten.
- Strafen sollen reduziert und nicht mehr am globalen Umsatz ausgerichtet werden.
EU-Taxonomie
- Nur Unternehmen mit über 1.000 Mitarbeitenden und ≥ 450 Mio. EUR Umsatz müssen verpflichtend zur EU-Taxonomie berichten.
- Unternehmen mit über 1.000 Mitarbeitenden, aber < 450 Mio. EUR Umsatz müssen nur berichten, wenn sie nachhaltige Umsätze oder CapEx angeben – dann aber ohne OpEx-Offenlegung.
- Unternehmen mit < 1.000 Mitarbeitenden fallen komplett aus dem verpflichtenden Scope der EU-Taxonomie.
Der DIRK hatte in einer Stellungnahme vom 21. Februar 2025 bereits die Verringerung des Berichts- und Verwaltungsaufwands für Unternehmen gefordert, um die erfolgreiche Umsetzung des grünen Wandels und die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit Europas zu gewährleisten. Das Positionspapier finden Sie hier.
Weitere Details und Auswirkungen des Omnibus-Vorschlags für Emittenten werden wir auf der 4. DIRK ESG-Tagung am 26. März vorstellen und mit den Teilnehmern diskutieren. Zum vollständigen Programm und zur Registrierung geht es hier.
Wir behalten das Thema selbstverständlich weiter im Auge und werden Sie über neue Entwicklungen informieren.