Verlängerung der gesetzlichen Regelungen zur virtuellen Hauptversammlung
7. September 2021
Liebe DIRK-Mitglieder,
wir freuen uns, Ihnen mitzuteilen, dass der Deutsche Bundestag soeben in einer Sondersitzung die im Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie verankerten Regeln zur virtuellen Hauptversammlung bis Ende August 2022 verlängert hat. Hintergrund ist das Fortdauern der pandemischen Lage.
Der heute gefasste Beschluss wurde formal als Änderungsantrag zum Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“ und zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wegen Starkregenfällen und Hochwassern im Juli 2021 sowie zur Änderung weiterer Gesetze (Aufbauhilfegesetz 2021 – AufbhG 2021) eingebracht.
Der DIRK begrüßt diese Entscheidung, da sie den börsennotierten Unternehmen frühzeitig Planungs- und Rechtssicherheit für die kommende HV-Saison in dieser immer noch unsicheren Zeit gibt.
Unberührt davon – und nach wie vor nicht gelöst – ist die Frage, ob und wie eine virtuelle Hauptversammlung auch nach dem Ende der Pandemie durchgeführt werden kann. Wir halten Sie diesbezüglich auf dem Laufenden.
Mit besten Grüßen
Ihre DIRK-Geschäftsstelle