DIRK Newsletter – August 2012
20. September 2013
Liebe DIRK-Mitglieder, liebe DIRK-Community,
die nachfolgende Übersicht gewährt Ihnen einen zusammenfassenden Überblick über alle im Newsletter enthaltenen Themen.
News: | Termine im August: | Rechtliche Änderungen: | |||
Neue IR-Leiterin bei HOCHTIEF | 9. August 2012 – DIRK Geschäftsstelleneröffnung | Neues WpPG (u.a. jährliches Dokument abgeschafft) | |||
Neuer DCGK (vom 15.05.2012) | |||||
Ausblick: | Diskussionsthemen Community: | Rechtsprechung: | |||
Restriktion des Hochfrequenzhandels | Zweitlistings im Ausland (bspw. USA) | DIRK an Delistingentscheidung des BVerfG maßgeblich beteiligt | |||
Restriktion des Hochfrequenzhandels | |||||
„Frauen in die Aufsichtsräte e.V.“ – FidAR | |||||
News:
Neue IR-Leiterin bei HOCHTIEF
Die HOCHTIEF Aktiengesellschaft macht eine bewährte und erfahrene Mitarbeiterin ihrer eigenen Investor Relations Abteilung zur neuen Leiterin. Frau Ulrike Kröner folgt Herrn Dr. Lars Petzold, der innerhalb des Konzern eine neue berufliche Herausforderung annimmt. Sie übernimmt damit eine Abteilung, der sie selbst seit gut 10 Jahren angehört und an deren Aufbau sie maßgeblich beteiligt war. Die Diplom Kauffrau kann sich dabei zusätzlich Erfahrungen aus anderen in- und ausländischen IR-Abteilungen zu Nutze machen. Der DIRK wünscht ihr einen guten Start in diese verantwortungsvolle Aufgabe und beglückwünscht sie dazu, dass ihre Kompetenz und ihr langjähriges Engagement dazu führte, dass sie nunmehr auf selbst entwickelten Strukturen aufsetzen kann.
Termine im August:
9. August 2012 – DIRK-Geschäfsstelleneröffnung
Bereits an diesem Donnerstag werden wir die neue Geschäfstelle des DIRK, Reuterweg 81, 60323 Frankfurt am Main, offiziell eröffnen und freuen uns darauf, mit Ihnen zu feiern. Beim Genuss Frankfurter Grundnahrungsmittel werden wir die Gelegenheit nutzen, Ihnen unsere neuen Räumlichkeiten und das neue Team – nunmehr ergänzt um den Referenten für Kapitalmarktrecht Holger Lehnen – vorzustellen. Wir freuen uns auf unsere Gäste und einen geselligen Abend.
Rechtliche Änderungen:
1. Neues WpPG
Die Änderungen des Wertpapierprospektgesetzes sind so zahlreich, dass wir Ihnen dafür einen eigenen und ausführlichen Beitrag auf unserer Homepage anbieten. Mit dem nachfolgenden Link gelangen Sie direkt zum entsprechenden pdf: http://dirk.org/wp-content/uploads/2012/08/DIRK-das-neue-WpPG-Stand-August-20124.pdf
In diesem Beitrag sind die nachfolgenden Punkte enthalten:
- Abschaffung des jährlichen Dokuments (und wie lange die aktuelle Fassung bereitgehalten werden muss)
- Die Möglichkeit der schriftlichen Einwilligung in die Verwendung von Prospekten durch Dritte mit DIRK-Empfehlung
- Änderung von Schwellenwerten (zur Befreiung von den Vorgaben des WpPG generell, der Prospektpflicht und der Pflicht zur Erstellung einer Zusammenfassung)
- Erweiterte Prospektgestaltung (Zusammenfassung)
- Verkürzter Gültigkeitszeitraum von Prospekten
- Änderung bei endgültigen Bedingungen
- Billigung nur noch bei Übermittlung in elektronischer und Papierform
- Zwingende Veröffentlichung des Prospekts auf der Website
- Verlängertes Widerrufsrecht bei Nachträgen
2. Neuer DCGK
Am 15.05.2012 wurde von der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex erneut eine Änderung des Kodex beschlossen. Schwerpunkt der aktuellen Kodexänderungen ist das Thema der Unabhängigkeit und Interessenkonflikte im Aufsichtsrat. Insbesondere die Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner (der Investoren) sind davon betroffen. So muss der Aufsichtsrat beispielsweise bei seinen Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung die persönlichen und die geschäftlichen Beziehungen eines jeden Kandidaten zum Unternehmen, Vorstand, Aufsichtsrat, anderen Organen und insbesondere auch zu an der Gesellschaft wesentlich beteiligten Aktionären offenlegen. Eine wesentliche Beteiligung liegt vor, wenn der Aktionär direkt oder indirekt mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien der Gesellschaft hält.
Ferner spielt fortan auch das Thema Nachhaltigkeit im DCGK eine verstärkte Rolle. So soll die Vergütung von Aufsichtsräten, wenn eine erfolgsorientierte Vergütung gewährt wird, an einer nachhaltigen Unternehmensentwicklung ausgerichtet werden.
Zudem gab es verfahrensbezogene Änderungen. Der Corporate Governance Bericht soll fortan nicht mehr im Zusammenhang mit dem Geschäftsbericht, sondern mit der Erklärung zur Unternehmensführung veröffentlicht werden, die im Lagebericht einen eigenen Abschnitt bildet. Ebenfalls werden Teile komplett aus dem Corporate Governance Bericht entfernt. Beispielhaft gilt das für die Bestimmungen zur Erläuterung der Vergütungsstruktur und die Offenlegung der Gehälter, die nunmehr im Anhang / Lagebericht widergegeben werden.
In redaktioneller Hinsicht ist zu beachten, dass der Begriff „kann“ für Kodexanregungen durch „sollte“ ersetzt wurde. Des Weiteren wurde in der Präambel der Hinweis aufgenommen, dass eine gut begründete Abweichung vom Kodex im Interesse des Unternehmens liegen kann.
Letztendlich ist noch auf einen wichtigen Umstand hinzuweisen. Die Kodexänderungen wurden erstmalig nicht allein von der Regierungskommission erörtert, sondern Verbände, Kodexanwender, Juristen und die Wissenschaften erhielten die Möglichkeit, im Rahmen eines Konsultationsverfahrens ihren Standpunkt darzulegen und die Änderungen zu beeinflussen. In Zukunft wird der DIRK hierbei eine verstärkte Rolle übernehmen und die Interessen seiner Verbandsmitglieder vorbringen.
Über diesen Link gelangen Sie zur aktuellen Fassung des DCGK: http://www.corporate-governance-code.de/ger/kodex/index.html
Ausblick:
Restriktion des Hochfrequenzhandels
Das Bundesministerium der Finanzen hat am 30. Juli 2012 den Entwurf eines Gesetzes zur Vermeidung von Gefahren und Missbräuchen im Hochfrequenzhandel (Hochfrequenzhandelsgesetz) veröffentlicht. Geplant ist die Möglichkeit der Börsenbetreiber, ihren Handelsteilnehmern für die exzessive Nutzung der Handelssysteme eine Gebühr aufzuerlegen. Die Marktteilnehmer werden darüber hinaus dazu verpflichtet, ein angemessenes Verhältnis zwischen den Kauf- und Verkaufsaufträgen und den tatsächlich ausgeführten Geschäften zu gewährleisten. Eingeführt wird schließlich eine so genannte Mindestpreisänderungsgröße. Damit soll dem Trend im Wertpapiergeschäft zu immer kleineren Preisanpassungen und damit zu immer mehr Geschäftsabschlüssen entgegengewirkt werden. Um Ausweichreaktionen der Marktteilnehmer auf alternative Plattformen wie zum Beispiel multilaterale Handelssysteme zu verhindern, sollen die Regelungen des Hochfrequenzhandelsgesetzes auch auf dieses Marktsegment erstreckt werden.
Das Bundesministerium der Finanzen bietet die Möglichkeit der schriftlichen Stellungnahme bis zum 17. August 2012. Der DIRK wird sich ebenfalls an der Diskussion beteiligen, um weiter an einer Angleichung zwischen Transparenzerfordernissen für Emittenten und denen für Investoren zu arbeiten. Insofern Sie entscheidende Aspekte zur Regulierung des Hochfrequenzhandels sehen bzw. auf bestimmte Probleme mit dem Hochfrequenzhandel aufmerksam machen wollen, möchten wir Sie bitten, unseren Referenten für Kapitalmarktrecht Holger Lehnen (gro.krid@nenhelh / +49 (69) 95 90 94 90) zu kontaktieren oder unsere Community zu nutzen und sich dort an der Diskussion um den Hochfrequenzhandel zu beteiligen.
Der nachfolgende Link leitet Sie direkt zur Seite des BMF und dem dortigen Diskussionsentwurf.
Diskussionsthemen Community:
Zweitlistings im Ausland
Was sind Ihre Erfahrungen mit Zweitlistings im Ausland? Welche Vor- und Nachteile sind für Sie maßgeblich und würden Sie das Zweitlisting eventuell nur in bestimmten Staaten empfehlen, oder sehen Sie das Thema vielleicht als nicht mehr zeitgemäß? Diskutieren Sie mit unseren Community-Membern auf www.dirk.org im neuen allgemeinen Diskussionsforum. Ein entsprechendes Thema ist bereits veröffentlicht.
Restriktion des Hochfrequenzhandels
Nutzen Sie den Link unter unserer Kategorie Ausblick und bekommen Sie einen Eindruck zum Thema Regulierung des Hochfrequenzhandels. Wir laden Sie herzlich ein, sich an der Diskussion in der Community zu beteiligen und auf die für Sie entscheidenden Aspekte aufmerksam zu machen.
„Frauen in die Aufsichtsräte e.V.“ – FidAR
In letzter Zeit gab es vermehrte Anfragen von Seiten des FidAR. Uns ist bisher nur bekannt, dass diese – durchaus seriöse Initiative – Fragen hinsichtlich der Frauenbeteiligung in Führungspositionen stellt und ob dahingehende Ziele im Unternehmen definiert wurden. Bitte teilen Sie uns und Ihren IR-Kollegen in der Website-Community Ihre Erfahrungen zu diesem Thema mit.
Rechtsprechung
DIRK an Delistingentscheidung des BVerfG maßgeblich beteiligt
Das Bundesverfassungsgericht urteilte am 11. Juli 2012, Az.: 1 BvR 3142/07 und 1 BvR 1569/08, dass weder das freiwillige Delisting noch das „Downgrading“ vom regulierten Markt die Aktionäre in ihren grundrechtlich geschützten Eigentumsrechten verletzt. Das Bundesverfassungsgericht ist dabei lediglich befugt, über die Verletzung von Grundrechten zu entscheiden. Ob andere Rechte damit verletzt werden, war daher nicht Gegenstand der Entscheidung. Die vom Bundesgerichtshof entschiedene und im Verfahren angeführte Macrotron-Entscheidung ist damit nicht für das Bundesverfassungsgericht maßgeblich. Der DIRK positionierte sich im Rahmen einer offiziellen schriftlichen Stellungnahme auf der Linie des Bundesverfassungsgerichts und begründete seine Auffassung – genauso wie das BVerfG – damit, dass der Grundrechtsschutz des Aktieneigentums nur vor dem Verlust der Beteiligung an der Gesellschaft (der Aktie selbst) und die grundsätzliche Verkehrsfähigkeit der Aktie schützt. Die grundsätzliche Verkehrsfähigkeit ist allerdings auch ohne Börsennotierung gegeben, da der Aktienerwerb nur durch die Börsennotierung erleichtert, nicht aber erst ermöglicht wird.
Mit freundlichen Grüßen,
Christa Scholl
– – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – DIRK – Deutscher Investor Relations Verband e.V.
Reuterweg 81
60323 Frankfurt
Sitz: Baumwall 7, 20459 Hamburg
T. +49 (0)69.95909490
F. +49 (0)69.959094999
M. +49 (0)171.97 11 685