Newsletter November 2015
30. November 2015
Durch eine aktive, verlässliche und transparente IR-Arbeit, die weit über die Erfüllung regulatorischer Mindestanforderungen hinausgeht, wird eine realistische Wahrnehmung und Bewertung des Unternehmens am Kapitalmarkt und eine Optimierung der Kapitalkosten angestrebt“, so lautet eine der Kernaussagen des neuen IR-Leitbilds, erarbeitet von der DIRK-Arbeitsgruppe IR 2020. Grundlage für die Erfüllung dieser Aufgabe ist die Beherrschung der regulatorischen Mindestanforderungen – und die ändern sich derzeit gerade an vielen Stellen. So wurde die gesetzliche Pflicht zur quartalsweisen Berichterstattung abgeschafft, die Börsenaufsicht verlangt von Prime Standard-Unternehmen zukünftig nur Quartalsmittelungen anstelle von Quartalsberichten. Die OECD haben ihre Corporate Governance Empfehlungen überarbeitet und die Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie wird umgesetzt. Nicht in jedem Unternehmen ist die IR-Abteilung für diese Themen zuständig. Aber in jedem Fall wird sie angesprochen, sollten Investoren diesbezüglich nicht zufrieden sein. Deshalb haben wir Ihnen viele interessante Beiträge dazu zusammengestellt.
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