Aktionärsrechterichtlinie
11. September 2015
Themengebiete | Berichterstattung, ESG (inkl. Nachhaltigkeit & Governance), Kapitalmarktrecht |
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Publikationsform | Externe Publikationen |
EU-Parlament schlägt Änderungen zum Entwurf der Überarbeitung der Richtlinie 2007/36/EG sowie der Richtlinie 2013/34/EU (sog. „Aktionärsrechterichtlinie“) vor
Das EU-Parlament hat am 08.07.2015 den Entwurf der EU-Kommission für die Aktionärsrechterichtlinie – mit wesentlichen Änderungen – beschlossen. So schlägt es insbesondere vor,
- hinsichtlich „related party transactions“ auf den zwingenden Hauptversammlungsbeschluss ab konkreten Schwellenwerten zu verzichten. Stattdessen soll den Mitgliedstaaten ein Wahlrecht eingeräumt werden, ob sie bei „wesentlichen“ Transaktionen mit nahestehenden Personen eine Zustimmung des Aufsichtsrats oder der Hauptversammlung vorziehen. Zudem soll es eine Ausnahme für Transaktionen geben, die im ordentlichen Geschäftsgang zu marktüblichen Bedingungen getätigt werden;
- die Pflicht von großen Unternehmen einzuführen, im Anhang zum Jahresabschluss Angaben wie Umsatz und Steuern aufgeschlüsselt nach Mitgliedstaat und Drittland aufzuführen, insbesondere „wesentliche Bestandteile von und Informationen über Steuervorbescheide“ offenzulegen;
- in Bezug auf die Vergütungspolitik für den Vorstand ein Wahlrecht für die Mitgliedstaaten vorzusehen, ob ein dazu ergehender Beschluss der Hauptversammlung bloß „beratend“ oder bindend wirken soll.
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Mit freundliche Unterstützung von White & Case