Analyse „Vorstandsvergütung als Herausforderung von Unternehmen 2020“ veröffentlicht
21. August 2020
Themengebiete | ESG (inkl. Nachhaltigkeit & Governance), Investoren, Kapitalmarktrecht |
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Publikationsform | Externe Publikationen |
Handlungsbedarf bei TOP-Investoren im DAX trotz deutlicher Fortschritte bei Anforderungen an die Vorstandsvergütung
Die Abstimmungsrichtlinien zur Vorstandsvergütung (Proxy Voting Guidelines) der in DAX30-Unternehmen engagierten bedeutendsten Investoren haben sich in den zurückliegenden Jahren verbessert, unterscheiden sich jedoch weiter erheblich in Qualität und Quantität. So bewertet die jetzt vorgelegte Studie „Vorstandsvergütung als Herausforderung von Unternehmen – 2020“ die Abstimmungsrichtlinien von nur 11 der insgesamt 40 analysierten Investoren mit guten bis sehr guten Noten. In 16 Fällen musste sogar die schlechteste Note vergeben werden. Eine vergleichbare Analyse aus dem Jahr 2018 hatte ein noch schwächeres Ergebnis selbst für große internationale Investorengruppen gezeigt.
Die gemeinsam vom DIRK – Deutscher Investor Relations Verband, der hkp/// group und Professor Dr. Michael Wolff von der Universität Göttingen vorgelegte Analyse hat insbesondere vor dem Hintergrund der Umsetzung der zweiten Europäischen Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) Gewicht. Diese stärkt die Stellung der Hauptversammlung in Fragen der Vorstandsvergütung. Die Studie aber zeigt: Viele Investoren sind weiterhin nicht ausreichend auf diese Neuerungen vorbereitet.
„Professionelles Investieren setzt auch professionelle Abstimmungsrichtlinien in Fragen der Vorstandsvergütung voraus“, erklärt hkp/// group Managing Partner Michael H. Kramarsch. Der Corporate-Governance-Experte verweist darauf, dass trotz zahlreicher Verbesserungen weiterhin viele der in den DAX-Unternehmen engagierten Investoren noch immer keine oder nur unzureichende Vorgaben zur Gestaltung und Kommunikation von Vorstandsvergütung formuliert und veröffentlicht haben. Das sei gefährlich, weil Investoren, die Unternehmen mit ihren Anforderungen im Unklaren ließen, diese nach Belieben angreifen könnten.
Dies sieht auch DIRK-Geschäftsführer Kay Bommer so: „Viele Abstimmungsrichtlinien sind weiterhin zu undetailliert, missverständlich und für Emittenten wenig handlungsleitend, womit selbst große internationale Investoren weder ihrem eigenen professionellen Anspruch noch dem wachsenden Einfluss im Thema Vorstandsvergütung gerecht werden.“
Die wichtigsten Studienergebnisse im Überblick:
- Im Vergleich zur ersten Edition der Studie aus dem Jahr 2018 zeigt sich in der aktuellen Analyse bei knapp einem Viertel der Top-Investoren in DAX-Unternehmen eine positive Entwicklung in der Detailtiefe der Abstimmungsrichtlinien zur Vorstandsvergütung.
- Mit Ausnahme von Barclays Bank verfügt inzwischen jeder der Top-40-Investoren über eigene Proxy Guidelines mit allgemeinen Anforderungen an die Vorstandsvergütung. 2018 hatte noch jeder zehnte Investor überhaupt keine Richtlinien veröffentlicht.
- 90 % der Investoren haben seit Ende 2018 neue und aktualisierte Proxy Guidelines herausgebracht, wobei die Hälfte sogar im Jahr 2020 neue Abstimmungsrichtlinien zur Verfügung gestellt haben.
- Ein Blick auf die Gesamtbewertung zeigt, dass einzelne Proxy Guidelines gegenüber 2018 bei Informationsgehalt und Anwendbarkeit deutlich an Qualität gewonnen haben. Allerdings mangelt es vielfach weiterhin an Informationen, die eine Ableitung konkreter Designaspekte erlauben.
- Hervorzuheben sind die deutschen Investoren Deka Investment und Union Investment, deren Guidelines mit der Bestnote bewertet werden konnten. Zu nahezu jedem Kriterium werden detaillierte Erwartungen erläutert, die sich direkt und ohne weitreichende Interpretation in die Gestaltung eines Vorstandsvergütungssystems übersetzen lassen. 2018 wurden beide noch mit einem D bzw. einem C bewertet.
- Auch die Guidelines von BlackRock haben sich in ihrem Detailgrad verbessert, weshalb eine bessere Gesamtnote als in 2018 vergeben wurde.
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Einen aktuellen Artikel zur Studie aus dem Handelsblatt finden Sie hier.
Die Studie aus dem Jahr 2018 finden Sie hier.