BaFin – Stimmrechtsmitteilungen: Aktualisierung des Meldeformulars
15. Juli 2016
Themengebiete | Berichterstattung, ESG (inkl. Nachhaltigkeit & Governance), IR-Kompetenz, Kapitalmarktrecht |
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Publikationsform | Externe Publikationen |
Am 2. Juli 2016 wurde das Meldeformular für Stimmrechtsmitteilungen nach §§ 21 ff WpHG geändert. Seit diesem Zeitpunkt hat ein Mitteilungspflichtiger im Zusammenhang mit Konzernmeldungen und der Offenlegung der Konzernstrukturen die Möglichkeit, der Mitteilung an den Emittenten und an die BaFin anstelle einer Tabelle ein Organigramm beizufügen.
Laut einem FAQ der BaFin zu den Transparenzpflichten WpHG in den Abschnitten 5 (§§ 21 ff) und 5a (§§ 30a ff) darf und muss ein Organigramm nur sämtliche Informationen eine Tabelle enthalten.
Das aktuelle Standardformular zur Abgabe von Stimmrechtsmitteilungen nach §§ 21 ff WpHG finden Sie hier.
Ein Musterorganigramm finden Sie hier.