BGH zum Merkmal der Zahlungseinstellung
13. Dezember 2017
Themengebiet | Kapitalmarktrecht |
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Publikationsform | Externe Publikationen |
Zeigt der Schuldner ein nach außen hervortretendes Verhalten, in dem sich typischerweise ausdrückt, dass er nicht in der Lage ist, seine fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen, liegt auch dann Zahlungseinstellung vor, wenn der Schuldner tatsächlich nur zahlungsunwillig ist.
Den Volltext finden Sie hier auf der Internetseite des Bundesgerichtshofs.
Dieser Beitrag ist im Corporate Alert vom 30. November 2017 von Freshfields Bruckhaus Deringer LLP erschienen.