DIRK-Stellungnahme zum Begriff des „Investmentvermögens“ nach dem KAGB-E
20. September 2013
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Die BaFin stellte im Rahmen einer öffentlichen Konsultation die Auslegung des Begriffs des „Investmentvermögens“ nach § 1 Abs. 1 KAGB-E, dem Entwurf eines Kapitalanlagegesetzbuchs zur geschlossenen Regulierung von Investmendfonds und ihrer Manager, welches das Investmentgesetz ersetzen wird, zur Diskussion.
Dabei wies die BaFin bereits daraufhin, dass börsennotierte Immobilienaktiengesellschaften unter den Begriff und damit die Anwendung des KAGB nach ihrer Ansicht fallen könnten und bei REITs sogar grundsätzlich davon auszugehen wäre.
Der DIRK spricht sich hingegen dafür aus, dass REITs und Immobilienaktiengesellschaften grundsätzlich nicht, sondern nur im Einzelfall unter das KAGB fallen sollten, da diese Gesellschaftsformen schon ausreichend reguliert und deren Anleger geschützt werden. Neben WpHG, WpPG, AktG, REITG, DCGK, der jeweiligen Börsenordnung etc. bedarf es keiner weiteren Regulierung über das zukünftig geltende KAGB.