Frankfurter Wertpapierbörse veröffentlicht Änderungen zum ESEF-Reporting
21. Januar 2021
Themengebiete | ESG (inkl. Nachhaltigkeit & Governance), Investoren |
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Publikationsform | Externe Publikationen |
Am 18. Dezember 2020 hatten Mitgliedsunternehmen des Deutschen Aktieninstituts und des DIRK die Möglichkeit, mit der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB) hinsichtlich der am 15. Dezember 2020 erlassenen „Änderung der ERS-Schnittstelle“ zu diskutieren und ihre Bedenken vorzutragen.
Am 20. Januar 2021 hat die FWB offiziell verkündet, dass
- Emittenten mit Sitz in Deutschland, die ihre Jahresfinanzberichte nach § 51 Abs. 1 Satz 2 BörsO FWB in deutscher und englischer Sprache übermitteln, bezüglich der Jahresfinanzberichte für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01. Januar 2020 beginnen, den englischsprachigen Jahresfinanzbericht wahlweise ESEF-konform oder wie bisher im .PDF-Format erstellen und übermitteln können.
- Emittenten mit Sitz im Ausland, die nach § 51 Abs. 1 Satz 2 BörsO FWB neben dem englischsprachigen Jahresfinanzbericht zusätzlich auch einen deutschsprachigen Jahresfinanzbericht übermitteln, wahlweise entweder den deutschsprachigen oder den englischsprachigen Bericht als .PDF-Datei (nicht ESEF-konform) übermitteln können, sofern der jeweils anderssprachige Bericht ESEF-konform erstellt und übermittelt wird.
Wir freuen uns sehr, dass durch diese Regelung – anders als ursprünglich angedacht – für Emittenten kein zusätzlicher Arbeitsaufwand entsteht und bedanken uns bei der FWB für den offenen und produktiven Austausch.