Gesetzentwurf zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie
20. März 2017
Themengebiet | Kapitalmarktrecht |
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Publikationsform | Externe Publikationen |
Gesetzentwurf zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen beschlossen. Das geplante Gesetz soll unter anderem die Voraussetzungen für ein zentrales elektronisches Transparenzregister schaffen, welches Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten von Unternehmen enthält. Die Einführung des elektronischen Transparenzregisters hat Änderungen bei der GmbH-Gesellschafterliste (§ 40 GmbHG) zur Folge.
Die Pressemitteilung im Volltext vom 22. Februar 2017 auf der Seite des Bundesministerium der Finanzen.