Gesetzgebung: Erstes Finanzmarktnovellierungsgesetz
31. Mai 2016
Themengebiet | Kapitalmarktrecht |
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Publikationsform | Externe Publikationen |
Das Erste Gesetz zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften auf Grund europäischer Rechtsakte (Erstes Finanzmarktnovellierungsgesetz – 1. FiMaNoG) hat am 13.5.2016 den Bundesrat passiert und wird jetzt dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung vorgelegt. Das Gesetz soll europäische Neuregelungen in verschiedenen Bereichen des Kapitalmarktrechts zur Verbesserung der Transparenz und Integrität der Märkte und des Anlegerschutzes (insbesondere Marktmissbrauchsrichtlinie und Marktmissbrauchsverordnung) in deutsches Recht umsetzen bzw. dort verankern.
Hierzu gehören unter anderem die Anpassung von Regulierungsvorschriften und die Verbesserung der Überwachung von Marktmissbrauch, die Stärkung von Befugnissen und Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden sowie verschärfte Sanktionsmöglichkeiten bei Insiderhandel und Marktmanipulation. Die vorgesehenen Änderungen betreffen insbesondere das Wertpapierhandelsgesetz, das Kreditwesengesetz und das Börsengesetz. Hinzu kommen Änderungen im Versicherungsaufsichtsgesetz und Kapitalanlagegesetzbuch sowie zahlreiche Folgeänderungen in anderen Vorschriften.
Zum Beratungsvorgang beim Deutschen Bundesrat geht es hier.
Dieser Beitrag ist im Corporate Alert vom 25.05.2016 von Freshfields
Bruckhaus Deringer LLP erschienen.