Haftung des Geschäftsleiters bei Tochtergesellschaften betreffende M&A-Transaktionen
23. März 2016
Themengebiete | ESG (inkl. Nachhaltigkeit & Governance), Kapitalmarktrecht |
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Publikationsform | Externe Publikationen |
Das OLG München hatte sich mit der Frage der Haftung eines Geschäftsführers gegenüber der Gesellschaft für den Abschluss von Kauf- und Übertragungsverträgen zu beschäftigen, in dessen Rahmen eine Tochtergesellschaft der klagenden Gesellschaft von ihr gehaltene Geschäftsanteile veräußert hatte. Das OLG lehnte eine Haftung des Geschäftsführers im konkreten Fall ab, da die Gesellschaft nicht hinreichend darlegen konnte, dass der Geschäftsführer ihr gegenüber bestehenden Geschäftsführerpflichten im Rahmen der Verhandlungen bzw. des Vertragsschlusses, bei denen der Geschäftsführer für die Tochtergesellschaften handelte, verletzt hat.
Hier geht es zum vollständigen Artikel als PDF, erschienen mit freundlicher Unterstützung von White & Case.