Hinweisblatt der BaFin für Emittenten zur EU-Ratingverordnung
17. März 2015
Themengebiete | Investoren, Kapitalmarktrecht |
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Durch die Verordnung (EU) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 wurde die Verordnung (EG) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über Ratingagenturen (EU-Ratingverordnung) geändert. Neu in die EU-Ratingverordnung aufgenommen wurden u. a. Vorschriften für Emittenten. Bei den Vorschriften der genannten Verordnungen handelt es sich um in Deutschland unmittelbar geltendes Recht
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