HV: „Sie haben Post“
18. März 2016
Themengebiete | ESG (inkl. Nachhaltigkeit & Governance), Investoren, IR-Kompetenz |
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Publikationsform | Externe Publikationen |
Seit gut drei Jahren kann die Einladung der Aktionäre zu Hauptversammlungen – entsprechende Satzungsbestimmungen vorausgesetzt – auf rein elektronischem Wege erfolgen. Der Aufwand und die Kosten für das jährlich anfallende Prozedere lassen sich dadurch erheblich reduzieren. Dennoch macht bisher nur ein geringer Prozentsatz aller börsennotierten Gesellschaften von dieser Möglichkeit Gebrauch. Marktkenner gehen jedoch davon aus, dass sich der Trend hin zur rein elektronischen Hauptversammlungseinladung langfristig nicht aufhalten lassen wird.
Hier geht es zum vollständigen Artikel, erschienen auf www.goingpublic.de.