Jährliches Dokument abgeschafft
19. September 2013
Themengebiete | Berichterstattung, Digitalisierung |
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Publikationsform | Externe Publikationen |
Die Vorschrift zum jährlichen Dokument wurde ersatzlos gestrichen. Aufgrund der vielen Publizitätspflichten führte das jährliche Dokument nur zu Doppelmeldungen und wurde zur Entlastung der Unternehmen abgeschafft. Das ist begrüßenswert. Das jährliche Dokument ist letztmalig für den Zeitraum des vor dem 01.07.2012 zu veröffentlichenden Jahresabschlusses zu erstellen. Bei Unternehmen, die an einem organisierten Markt agieren und dort bspw. nicht lediglich bestimmte Schuldtitel mit einer Mindeststückelung von 50.000 € begeben, ist der Jahresabschluss grundsätzlich bis maximal vier Monate nach dem Abschlussstichtag zu veröffentlichen. Das heißt, dass alle Unternehmen, deren Geschäftsjahr mit dem Kalenderjahr übereinstimmt und jene, deren Geschäftsjahr Ende Januar oder Februar endete, noch ein jährliches Dokument für 2011 erstellen, dem Publikum zur Verfügung stellen und bei der BaFin hinterlegen müssen. Nach wie vor muss das jährliche Dokument innerhalb von 20 Tagen nach Veröffentlichung des Jahresabschlusses erstellt werden.
Es braucht aber nicht bis zum Schluss des nächsten Geschäftsjahres auf der Homepage bereitgehalten werden. Eine einmalige Veröffentlichung reicht aus. Eine genaue Dauer der Veröffentlichung schreibt der Gesetzgeber nicht vor, weshalb auch eine kurzzeitige ausreicht. Auch brauchen alte jährliche Dokumente nicht auf der Homepage archiviert angeboten zu werden. Für die Emittenten bedeutet das Folgendes: wenn sie für das Geschäftsjahr 2011 (davon ausgehend, dass das Geschäftsjahr dem Kalenderjahr entspricht) bereits einmal das jährliche Dokument veröffentlicht und bei der BaFin hinterlegt haben, können sie es nun von der Website löschen und brauchen keine alten Daten dazu vorzuhalten. Das Thema jährliches Dokument dürfte damit bald endgültig abgeschlossen sein.