Keine Verletzung des Aktionärsrederechts in der Hauptversammlung bei Beendigung der Debatte ohne Aufruf aller gemeldeten Redner
3. November 2014
Themengebiet | Kapitalmarktrecht |
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Publikationsform | Externe Publikationen |
Das LG Frankfurt a. M. hat entschieden, das Rederecht von Aktionären der Hauptversammlung werde nicht dadurch verletzt, dass die Generaldebatte zu allen Tagesordnungspunkten beendet wird, bevor sämtliche Aktionäre, die sich zu Wort gemeldet haben einen Redebeitrag leisten konnten, sofern die betroffenen Aktionäre bereits in einem vorausgegangenen Redebeitrag hinreichend Gelegenheit zur Stellungnahme zu den in der Hauptversammlung bereits zur Sprache gekommenen Punkten hatten.
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Mit freundlicher Unterstützung von White & Case Frankfurt