KG zur Prüfungskompetenz des Registergerichts bei Sachkapitalerhöhung
22. Januar 2016
Themengebiete | Investoren, Kapitalmarktrecht |
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Publikationsform | Externe Publikationen |
Das im Rahmen einer Sachkapitalerhöhung ohne externe Prüfung nach § 183a AktG gemäß § 33a Abs. 1 Nr. 2 AktG vorgelegte Bewertungsgutachten kann durch das Registergericht grundsätzlich nur darauf hin überprüft werden, ob der Gutachter die nach § 33a Abs. 1 Nr. 2 AktG erforderlichen Voraussetzungen erfüllt und ob er von zutreffenden Anknüpfungstatsachen ausgegangen ist. Die Auswahl des Bewertungsverfahrens obliegt grundsätzlich dem Sachverständigen. (Beschl. v. 12.10.2015, 22 W 77/15).
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Dieser Artikel ist erschienen im Corporate Alert von Freshfields Bruckhaus Deringer LLP.