Neue Initiativen zur verbesserten Transparenz bei institutionellen Investoren, Proxy Advisor und zur langfrisigen Beteiligung
19. September 2013
Themengebiet | ESG (inkl. Nachhaltigkeit & Governance) |
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Publikationsform | Externe Publikationen |
Mit diesem fordern sie die zukünftige (nach der Bundestagswahl feststehende) Bundesregierung auf, ihre Anstrengungen zur Schaffung von Transparenz bei institutionellen Investoren und Proxy Adivsor und von Anreizen zur langfristigen Beteiligung zu verstärken. Der Antrag ist nicht verbindlich, zeigt aber, welche Ziele die Regierungsfraktionen im Falle der Wiederwahl ab nächstem Jahr wahrscheinlich anstreben werden.
Abstimmungsverhalten von institutionellen Anlegern und Einfluss der Proxy Advisor- Punkt I. Nr. 2 und Nr. 4 des Antrags
Die EU (vgl. den Aktionsplan der EU-Kommission) sowie die Regierungsfraktionen sind überzeugt, dass eine verbesserte Transparenz bei institutionellen Anlegern die Kommunikation zwischen Investoren und Emittenten erleichtern wird. Sie zu verpflichten, ihre Stimmrechtspolitik und die entsprechenden Aufzeichnungen zu veröffentlichen, erscheint dabei ein annehmbarer Lösungsansatz. Interessenkonflikte würden damit aufgedeckt, der Informationsbedarf identifiziert und die Anlageentscheidung des Endanlegers optimiert.
Insofern die Stimmrechtspolitik offen gelegt würde, versprechen sich die Regierungsfraktionen davon auch, dass eines der Hauptgegenargumente gegen die neue say-on-pay-Verpflichtung entkräftet wird. Damit wäre nämlich transparenter, wie die institutionellen Anleger hierzu Beschluss fassen werden. In der Folge könnten die Unternehmen einschätzen, ob das jeweilige Vergütungssystem tatsächlich in der Hauptversammlung akzeptiert werden wird oder noch Nachbesserungen erforderlich sind.
Hinsichtlich der Stimmrechtsberater (Proxy Advisor) haben sowohl die EU-Kommission als auch die Regierungsfraktionen erkannt, dass die „duopolartige“ Beratung so vieler internationaler Investoren bedenklich ist. „Diese Berater erlangen […] durch die Akkumulation von Beratungsaufträgen […] erheblichen Einfluss und stellen einen neuen Machtfaktor im Corporate Governance Gefüge dar.“ “Wenn die Kunden der Stimmrechtsberater […] beinahe ausnahmslos die Empfehlungen ihrer Berater übernehmen, resultiert daraus eine faktische Stimmrechtsmacht.“ Dass institutionelle Investoren durch Stimmrechtsberater beraten werden, steht dabei natürlich nicht zur Disposition. Nur die Transparenz soll verbessert werden.
Der Vorschlag des DIRK, eine verbesserte Transparenz durch eine strengere Auslegung der Vorschriften zum sog. „acting in concert“ zu erreichen, ist dabei ein mögliches Instrument. Der Vorteil des DIRK-Vorschlags liegt darin, dass kein neues Gesetz sondern allein die konsequente Anwendung der bestehenden Vorschriften notwendig wäre, um kurzfristig eine erhöhte Transparenz zu erreichen.
Treuedividende als Anreiz für langfristige Beteiligung
Die Regierungsfraktionen möchten neue Anreize für eine langfristige Beteiligung setzen. Eine „Treuedividende“, die eine erhöhte Ausschüttung bei langfristiger Beteiligung bedeuten würde, kann dabei ein gangbarer Weg sein. Zu Recht machen die Regierungsfraktionen aber darauf aufmerksam, dass kurzfristige Anleger zur Liquidität ebenfalls beitragen, weshalb die Incentivierung der langfristigen Beteiligung nicht außer Verhältnis geraten sollte.
Verhältnis zur Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex
Die Unstimmigkeiten, die es zwischen der Kodexkommission und den Regierungsfraktionen aufgrund der unterschiedlichen Ansätze für eine transparente Vorstandsvergütung gab, sollen zukünftig vermieden werden. Deshalb mahnen die Regierungsfraktionen eine Verstärkung des Dialogs mit der Kodexkommission an. Auf diese Agenda sollen dann u.a. die bestehenden Vorgaben des Kodex zur Verbesserung der Professionalisierung von Aufsichtsräten, insbesondere zur Fortbildungsnotwendigkeit und -pflicht, gesetzt werden.
Weitere Initiativen
Des Weiteren fordern die Regierungsfraktionen dazu auf zu prüfen, ob das Ziel der Beschleunigung der Verfahren über Abfindungsleistungen an Minderheitsgesellschafter durch das sog. Spruchverfahren erreicht werden konnte oder der Verbesserung bedarf.
“Namentlich die gesetzliche Verpflichtung, als Folge eines Spruchverfahrens etwa zu gewährende zusätzliche Leistungen ausschließlich in Geld statt in Anteilen zu erbringen, und die Ausgestaltung sogenannter Mini-Ausgliederungen nach dem Umwandlungsgesetz“, sollen ebenfalls überprüft werden.
Den gesamten Antrag erhalten Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/142/1714239.pdf