Neue Regelung der Quartalsberichterstattung – Droht ein Verlust der Transparenz?
23. März 2016
Themengebiete | Berichterstattung, Kapitalmarktrecht |
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Publikationsform | Externe Publikationen |
Vor dem Hintergrund der kürzlich geänderten Börsenordnung, die deutlich weniger Pflichtangaben für die Quartalsmitteilungen der Unternehmen im Prime Standard vorschreibt, hat Warburg Research mittels einer Umfrage untersucht, inwiefern die betroffenen Unternehmen zukünftig ihre Quartalsberichterstattung ändern. Das Team befragte 208 Unternehmen, ob und inwiefern Änderungen geplant sind. Im Speziellen ging es dabei um die zukünftig nicht mehr vorgeschriebene tabellarische Darstellung der Finanzlage des Unternehmens (GuV, Bilanz, Kapitalflussrechnung, Segmentberichterstattung, etc.). Warburg Research erhielt insgesamt 113 Rückmeldungen.
Im Ergebnis ist zu sehen, dass die Unternehmen sich bezüglich der Darstellung der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage weitestgehend – trotz geringerer Pflichtangaben – an die alte Quartalsberichterstattung halten. Für die Investoren bedeutet das Ergebnis, dass sie mehrheitlich nicht mit einer Verminderung der Transparenz und des Informationsgehalts rechnen müssen – erst einmal. Den Kommentaren und persönlichem Feedback der Unternehmen zufolge ist der Wille die Zahlen zu streichen definitiv vorhanden.
Hier geht es zur Studie von Warburg Research.