Rechtsprechung – LG Köln zur Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen einer AG
26. Juli 2016
Themengebiete | ESG (inkl. Nachhaltigkeit & Governance), Investoren, IR-Kompetenz, Kapitalmarktrecht |
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Publikationsform | Externe Publikationen |
Bei fehlender Meldung von Aktienbesitz nach § 20 Abs. 1 und 4 AktG entfällt nach § 20 Abs. 7 AktG das Teilnahmerecht an der Hauptversammlung; der Aktionär kann aber nach ordnungsgemäßer Erfüllung der Meldepflichten Anfechtungsklage gegen die HV-Beschlüsse erheben. Eine Hauptversammlung ist nicht ordnungsgemäß protokolliert, wenn Angaben zur Art der Abstimmung und der Anzahl der jeweils stimmberechtigten Aktien fehlen. (Urt. v. 20.5.2016, 82 O 123/15)
Dieser Beitrag ist im Corporate Alert vom 21.07.2016 von Freshfields Bruckhaus Deringer LLP erschienen.