Rechtssprechung – OLG Bamberg zur Amtsniederlegung eines Geschäftsführers
18. Oktober 2017
Themengebiet | Kapitalmarktrecht |
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Publikationsform | Externe Publikationen |
Die Niederlegung des Amtes des Geschäftsführers einer GmbH ist im Grundsatz selbst dann wirksam, wenn objektiv kein wichtiger Grund vorliegt oder sie zur Unzeit erfolgt. Davon wird nur im Falle des Rechtsmissbrauchs eine Ausnahme gemacht. Ein solcher liegt dann vor, wenn der niederlegende Geschäftsführer der einzige ist und dieser zugleich alleiniger Gesellschafter ist und er davon absieht, einen neuen Geschäftsführer zu bestellen. (Beschl. v. 17.7.2017, 5 W 51/17)
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