Reichweite des Auskunftsrechts der Aktionäre im Hinblick auf Entlastungsentscheidungen und von der AG geführte Rechtsstreitigkeiten
9. September 2014
Themengebiet | Kapitalmarktrecht |
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Publikationsform | Externe Publikationen |
Das LG Frankfurt a. M. hat entschieden, dass sich Fragen der Aktionäre, die für die Entlastungsentscheidung für Vorstand und Aufsichtsrat bedeutsam sind, grundsätzlich auf den Zeitraum, d. h. das Geschäftsjahr beziehen müssten, für den die Entlastung erteilt werden soll. Es entschied weiter, dass der Vorstand regelmäßig nicht verpflichtet sei, im Einzelnen darzulegen, bei welchen Rechtsstreitigkeiten er eine Erfolgsaussicht für gegeben und in welcher Höhe er eine Rückstellung hierfür für geboten hält.
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